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Hippo-Home Cologne und Sawasdee Cologne
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Die Mietwohnungen Hippo-Home-Cologne und Sawasadee-Cologne bezeichnen das Online-Angebot, Sülzgürtel 9, 50937 Köln auf der lnternetseite dieser Domäne Die AGB gelten bei kurzfristiger Vermietung der Wohnungen in 50937 Köln mit tageweiser Kündigungsfrist gemäß §565 BGB, wobei es sich um Mietwohnungen mit gehobener und guter Gesamtausstattung handelt. Insbesondere Familien und auch Geschäftsreisende sind hier gut untergebracht.
Beherbergungsvertrag
Eine vom Mieter vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis - den Mietaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Mietaufnahmevertrag nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die Verfügbarkeit der Mietwohnungen kann ausdrücklich nicht garantiert werden, der Vermieter ist berechtigt, geringfügige gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Bildern im Mietangebot zuzulassen. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Mietaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
§1. Der Mietaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Wohnung vom Mieter bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Mietaufnahmevertrag verpflichtet Mieter und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Mieter, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungspersonen wird mit dem 3-fachen Übernachtungspreis berechnet.
§2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Wohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.
§3. Wenn der Mieter vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Wohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag und ist im voraus zu leisten. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
§4. Stornierung der Mietvereinbarung Wir erlauben unseren Mietern eine Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit und berechnen bei Stornierung bis 4 Wochen vorher 50%, und bei Stornierung 4-0 Wochen vorher 100% des vereinbarten Mietpreises. Kann die Wohnung für den stornierten Zeitraum wieder erfolgreich neu vermietet werden, erstatten wir bei Stornierung bis 4 Wochen vorher die gesamte Anzahlung zurück und bei Stornierung von 4 bis 0 Wochen vorher 50% der Gesamtsumme.
§5. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Mieter die bestellte Wohnung ab 19 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Mieter die Wohnung bis 11 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Mieter wieder herzurichten.
§6. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Mieters dafür auf; der Mieter haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Mieter persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.
§7. Personengebundene Daten des Mieters werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
§8. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir als Vermieter die Wohnungen zum Zwecke der Wäschewechsel und anderen wichtigen Arbeiten z.B. Pflanzenpflege auch während Ihrer Abwesenheit betreten könnten. Das gilt auch für unsere Hausdame. Sollten Sie dieses nicht wünschen, so weisen Sie uns bitte am Anreisetag darauf hin, damit wir Besuchstermine mit Ihnen absprechen können.
§9. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Wohnungen befinden und in dem die Leistungen aus dem Mietaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Köln. Zahlungspflicht besteht in Höhe einer Anzahlung von 50% des Gesamtmietpreises im voraus bei Buchung innerhalb einer Woche. Erst bei Eingang dieser Anzahlung auf dem genannten Konto gilt die Buchung als verbindlich. Der Restbetrag ist spätestens am Anreisetag, noch vor der Schlüsselübergabe und im Voraus zu leisten, evtl. kann der volle vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.
§10. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung. Diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Krankheit, Tot, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen. Erkundigen Sie sich bei der Versicherung Ihres Vertrauens. Übrigens distanzieren wir uns von den Inhalten verlinkter externer Internetseiten.